Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Sie als Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartner. 1 Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Mit unseren Renten sichern wir Sie ab. 2 In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog. 3 Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach altem Recht 60 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits. 4 Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Waisenrenten. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. 5 Paragraf , Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. 6 Wenn der Todesfall vor dem eingetreten ist, dann bekommst du die Rente für die restliche Lebensdauer des Verstorbenen. Wenn der Todesfall nach dem eingetreten ist, dann bekommst du die Rente für eine bestimmte Anzahl von Monaten – mindestens 36 Monate. 7 Wenn jemand stirbt, bekommen diejenigen, die vom Verstorbenen abhängig waren, normalerweise die Rente. Diese können Ehepartner, Partner, Kinder oder andere nahe Verwandte sein. Die Rente wird von der Rentenversicherung ausgezahlt und ist abhängig von der Dauer der Pflichtbeiträge des Verstorbenen. 8 Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Außerdem gibt es zur Waisenrente einen Zuschlag, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder beider Eltern richtet. 9 Da Walter Vater eines Kindes ist, zahlt er nur den normalen Pflegebeitrag ohne Zuschlag. Diesen muss er allerdings alleine tragen. Bitte beachten Sie: Sollte bei Ihrer Rente noch nicht berücksichtigt worden sein, dass Sie Kinder haben, legen Sie die entsprechenden Nachweise, z.B. eine Geburtsurkunde, am besten sofort bei uns vor. witwenrente neues recht 10 Witwenrente oder Witwerrente wird unbegrenzt gezahlt. Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet und ist unterschiedlich hoch. 11